SPD Waibstadt

 

AktuellesWeltfrauentag

Veröffentlicht in Aktuelles
am 04.03.2019 von ASF Rhein-Neckar

bei der ehrenamtlichen politischen Arbeit

Gleichberechtigung und Demokratie gehören zusammen.

Doch wie dick die gläserne Decke nach 100 Jahren in den Gremien  geworden ist, zeigt sich z.B. im baden-württembergischen Landtag, 35 von 143 Landtagsabgeordneten sind Frauen, bei 52 % Frauenanteil in der Bevölkerung. Somit ist unser Ländle prozentual das Schlusslicht der Länderparlamente in Deutschland. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) im Kreis Rhein-Neckar weist deshalb zum Internationalen Frauentag am 8. März auf erreichte – und auch nicht erreichte - Ziele der Gleichstellungspolitik hin. Wir sind der Meinung, dass sich die Bevölkerung gleichermaßen in den Parlamenten ausdrücken muss.

 

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am 02.08.2018 von ASF Rhein-Neckar

Nachdem das statistische Bundesamt neue Zahlen zum Thema „Alleinerziehende“ veröffentlicht hat möchte wir hier die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zitieren.

„Jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend, Millionen Alleinerziehende stemmen den Alltag mit der Familie alleine. Das verdient große Wertschätzung und Anerkennung. Es ist Aufgabe der Gesellschaft Alleinerziehende zu unterstützen. Zum einen geht es dabei ganz konkret um Unterstützung, die im Portmonee ankommt. Ein großer Fortschritt war die Reform des Unterhaltsvorschusses. Nach dem Ausbau erreichen wir nun 300.000 Kinder von Alleinerziehenden zusätzlich. Insgesamt profitieren mehr als 700.000 Kinder vom neuen Unterhaltsvorschuss. Das zeigt deutlich, wie groß die Lücke vor dem Ausbau war und wie wichtig es war, dass sie geschlossen wurde. Außerdem arbeiten wir derzeit an der Reform des Kinderzuschlages. Er soll gerade Alleinerziehenden künftig mehr zugutekommen. Dazu wollen wir den Kinderzuschlag reformieren und unbürokratischer machen. Wichtig ist, dass sich Arbeit immer lohnen muss. Das ist gerade für Alleinerziehende wichtig, die eine hohe Bereitschaft haben, arbeiten zu gehen. Ebenso wichtig ist, dass wir starke Institutionen haben. Gerade Alleinerziehende sind angewiesen auf gute Kitas und Kindertagespflege. Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird nur dann gehen wenn es gute Betreuungsmöglichkeiten gibt und deshalb investieren wir in die frühkindliche Bildung. Mit dem Gute Kita Gesetz werden wir von 2019 bis 2022 5.500 Millionen Euro zusätzlich von Seiten des Bundes an die Länder geben, um in mehr Qualität und weniger Gebühren zu investieren. Gleichzeitig ist es aber auch an den Unternehmen, für verlässliche und flexible Arbeitsbedingungen zu sorgen. Alleinerziehende sind häufig hoch motiviert und tun Unternehmen gut.“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey arbeitet an Verbesserungen. Endlich gibt es konkrete Maßnahmen, auch wenn es für meine Generation zu spät kommt, so wollen wir auf das Jetzt und die Zukunft Alleinerziehender Familien schauen

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am 25.04.2018 von ASF Rhein-Neckar

Neben dem Beschluss der SPD haben sich Verbände für einen gemeinsamen offenen Brief zusammengeschlossen  

 O F F E N E R  B R I E F  -  M E D I E N M I T T E I L U N G 
 
 
An  die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,  die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley,  den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn,  die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey, den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles 
 
 
 
Berlin, 23. April 2018 
 
 
 
Für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche – §219a StGB aufheben! 
 
Wir, die unterzeichnenden Verbände, fordern Sie auf, Frauen freien Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu gewähren und §219a StGB aufzuheben. Angesichts zahlreicher Klagen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber auch öffentlich informieren, drängt die Zeit! 
 
 
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Barley, sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,  sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Giffey, sehr geehrter Herr Kauder, sehr geehrte Frau Nahles, 
 
 
Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Wahl einer Ärztin bzw. eines Arztes. §219a StGB schränkt diese Rechte wesentlich ein: Er stellt nicht nur „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. §219a StGB erschwert Schwangeren den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs.  Ärztinnen und Ärzte stoßen auf eine widersprüchliche Rechtslage. Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren.  Berufswidrige Werbung – das heißt anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung – ist ohnehin im Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte verboten.  
 
Wir, die unterzeichnenden Verbände, fordern, dass Ärztinnen und Ärzte ohne Risiko vor Strafverfolgung darüber informieren dürfen, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Frauen benötigen einen niedrigschwelligen Zugang zu sachlichen Informationen über medizinische Möglichkeiten und Implikationen eines Schwangerschaftsabbruchs sowie über Ärztinnen und Ärzte in 

 
 
erreichbarer Nähe, die ihn ausführen. Diese sachlichen Informationen sind keine „Werbung“ und sie dürfen nicht als solche interpretiert werden. Frauen muss ermöglicht werden, sich über Schwangerschaftsabbrüche und über Ärztinnen und Ärzte, die sie durchführen, zu informieren.  
 
Wir fordern Sie auf: Garantieren Sie umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und heben Sie den §219a StGB auf! Schaffen Sie Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte! 

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am 21.03.2018 von ASF Rhein-Neckar

Wer die Bundesjustizministerin Katarina Barley als Politikerin persönlich erlebt hat, kann bestätigen sie ist erfrischend politisch, setzt sich mit ihrem Gegenüber auseinander und nimmt sich auch die nötige Zeit. Ihre berufliche Wurzeln beschreibt sie selbst im Bereich Recht. Sie ist Anwältin, war tätig als Richterin, im Bundesverfassungsgericht und Justizministerium.

Es erwarten sie viele spannende Themen. Vor allem möchte sie den Alltag der Menschen verbessern.

  • Schwerpunkt ihrer nächsten 3 1/2  Jahre ist die Verbraucherpolitik. Zum Beispiel zeigte ihr die Dieselaffärre, dass dieses Thema deutlich ausbaufähig ist.
  • Ein weiteres Thema ist für die Bundesjustizministerin Mieten und Wohnen.
  • Auch wird sie sich u.a. der Digitalisierung -Fortschritt und Risiken miteinander in Einklang bringen- widmen. 

Wir gratulieren der Bundesjustizministerin Katarina Barley zu ihrem Amt, wünschen Ihr einen guten Start, Innovation und ein gutes Arbeitsumfeld für Ihre Tätigkeit.

U. W.-S.

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am 21.03.2018 von ASF Rhein-Neckar

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey Quelle:Photothek/Thomas Imo

Wir begrüßen und gratulieren herzlich 
Frau Dr. Franziska Giffey in Ihrem Amt als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Sie hat kommunalpolitische Erfahrung und ist auch in der Europapolitik verankert. Am 15. März 2018 übergab ihr Katharina Barley, die das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz übernommen hat, das Familienministerium. 

Dr. Franziska Giffey bringt auf Grund ihrer Erfahrung im Brennpunkt von Neukölln zuletzt als Bezirksbürgermeisterin ein Wissen über die Probleme vor Ort mit, das sie in ihre Arbeit aufnehmen kann. So liegt ihr viel daran, Kinder, Jugend, Familien und Senioren konkreter mit ein zu beziehen und gut voran zu bringen. Dafür braucht es Transparenz, aber auch klare Erklärungen, warum manches nicht umsetzbar wird. Betrachten aller Beteiligten, die aktuellen Probleme zu erkennen und anzugehen. Die Chanchen für die künftige Generationen sieht sie vor allem in der frühkindlichen Bildung, somit befasst sie sich mit der Frage wie Erzieherinnen und Erzieher besser unterstützen kann. 

Ein weiteres Thema für unser Arbeitsgemeinschaft  wichtige Thema ist Frauen und Gleichstellung, darunter Gewalt an Frauen und Zwangsverheiratungen.

U. W.-S.

 

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am 02.02.2018 von ASF Rhein-Neckar

Danjela Jansen SPD Landtagsabgeordnete NRW

Die Aktuelle Debatte zu #meeToo sollte gerade bei uns nicht unter den Tisch fallen.

Zu erwähnen sei hierzu, das dieser Tage gesendete Funkhausgespräch des WDR 5 bei dem u.a. Daniela Jansen, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) der NRW gemeinsam mit Prof. Dr. Stefan Hirschauer, Gender Studies Uni Mainz und Connie Walther, Filmregisseurin Redaktion Tobias Gehle, Gäste waren.

Das Gespräch, moderiert von Judith Schulte-Loh, befasste sich u.a. damit, dass Sexuelle Belästigung und Gewalt an Frauen durch #MeToo in den Fokus der öffentlichen Diskussion geraten ist. Und Welche Rolle dabei Macht, Machtmissbrauch und Abhängigkeiten nicht nur in Hollywood, sondern auch bei uns in Deutschland, spielen? -.

Der Fall des Regisseurs Dieter Wedel, der von mehreren Frauen schwerer sexueller Übergriffe beschuldigt wird, hat viele aufgeschreckt. Auch wenn hier wie in vielen anderen Fällen Aussagen gegen Aussagen stehen, so ist zu befürchten, dass diese Geschichte nur die Spitze des Eisbergs sein könnte. Was bedeutet es für die Beteiligten, dass solche Vorfälle jetzt öffentlich werden? Wie verändert die Diskussion das Verhältnis der Geschlechter? Welche Folgen hat die Debatte für die Frauen – und für die Männer? /Redaktion Tobias Gehle

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am 26.11.2017 von ASF Rhein-Neckar

GEWALT IM SCHATTEN

Alljährlich wird am 25. November an diesen Umstand erinnert.

 

 

 

 

GEWALT HAT VIELE GESICHTER

  Körperliche Gewalt wie Schläge oder Tritte.

Gewalt gegen die Seele eines Menschen.

Sie umfasst Mobbing, Beleidigungen und auch emotionale Erpressung.

Sexuelle Gewalt ist eine der schlimmsten Formen von Gewalt. Sie beinhaltet jede nicht einvernehmliche sexuelle Handung, wie ungewollter Geschlechtsverkehr oder nicht gewollte Berührungen.

Du siehst die Folgen von Gewalt nicht immer von außen.

Deine Seele kann Verletzt werden.

komm heraus aus deinem Schatten!

Das sind deine Rechte:

Die meisten Opfer von häuslicher Gewalt sind Frauen und Kinder. Häusliche Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung. Auch Ehepartner und Partner haben nicht das Recht Gewalt anzuwenden. Gewalt gegen Frauen ist ein Verbrechen.

Denn jede Frau hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Jede Frau hat das Recht NEIN zu sagen.

Hier bekommst du bundesweite Hilfe in 17 Sprachen,

24 Stunden am Tag

HILFETELEFON: 0800 116 016

www.hilfetelefon.de

www.asf.spd.de

 

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am 02.11.2017 von ASF Rhein-Neckar

ASF RNK zum Frauenwahlrecht

Frauen mussten ihr Recht zu wählen und gewählt zu werden lange erkämpfen. Die SPD war damals die einzige Partei, die das Frauenwahlrecht forderte.

 

 

vor 99 Jahren im November 1918 erfolgte endlich der Aufruf an das Deutsche Volk vom Rat der Volksbeauftragten:

"Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".

Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Im Januar 1919 konnten dann Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen.

Gleichberechtigung und Demokratie gehören zusammen. Doch wie dick die gläserne Decke nach 100 Jahren in den Gremien erneut geworden ist, zeigt sich z.B. im baden-württembergischen Landtag, 35 von 143 Landtagsabgeordneten sind Frauen, bei 52 % Frauenanteil. Somit ist unser Ländle prozentual das Schlusslicht der Länderparlamente in Deutschland. 

U.W.-S.

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am 15.05.2017 von ASF Rhein-Neckar

Hannelore Kraft 2013 in Eppelheim

Nach der Wahlniederlage in Nordrhein-Westfalen tritt eine durch und durch konsequente Politikerin zurück und übernimmt die Verantwortung für das Scheitern der SPD in ihrem Bundesland. Wir bedauern Beides, ziehen unseren Hut vor Hannelore Kraft und erlauben uns die Aussage

Leni Breymaiers direkt nach der Wahl in NRW zu zitieren:, Ulm. "Dem SWR habe ich zur NRW-Wahl eben gesagt, wie bitter das Ergebnis für die SPD ist. Ich sagte aber auch, dort wurde nicht über die Bundesthemen abgestimmt: Bezahlbarer Wohnraum, sichere Rente, solidarische Krankenversicherung, menschliche Digitalisierung... Es wird uns gehen wie dem VfB Stuttgart: Heute traurig, weil verloren. Aber in der nächsten Saison in der Bundesliga".

U.W.-S. 

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am 05.05.2017 von ASF Rhein-Neckar

Geburtshilfe ist für uns Frauen ein wichtiges Thema!

Nun schlagen Hebammen am heutigen internationalen Hebammentag Alarm. ZDF und Frau TV berichten live über die aktuelle Situation. In jedem Bundesland werden Kreissäle geschlossen. Der Sicherungsszuschlag verursacht bereits einen starken Rückgang der Hebammen. Sie haben bereits ihre Stunden reduziert oder orientierten sich ganz von ihrem Traumberuf in andere Berufe. Die Risiken der Hebammen und der Kinder auf dem Weg ins Leben sind inzwischen in einem Land wie Deutschland nicht mehr vertretbar.

  • eine vernünftige Finanzierung der Geburtshilfe tut Not.  Die Fallpauschale erhöht gerade in diesem Bereich die Risiken.
  • Angemessene/geregelte Bezahlung und Dienstzeiten der Hebammen. Sichert deren Lebensunterhalt und das Leben von Mutter und Kind.
  • Eins : Eins-Betreuung im Kreissaal sollte kein Luxus sein; heißt die Personalbemessung in Kreissälen muss angepasst werden.
  • Auch die Wahlfreiheit des Geburtsortes ist für Eltern wichtig.
  • kleine Geburtshilfeinrichtungen müssen erhalten bleiben.
  • Ein Haftungsfond für Hebammen muss unbedingt eingerichtet werden.

Das Schlichtungsverfahren zwischen den Hebammen und dem Spitzenverband der Krankenkassen ist noch nicht abgeschlossen. Bisher hakt es wohl daran, dass der Verband eine Geburtsbetreuung von Anfang bis zum Schluss fordern und keine Übergabe an eine ausgeruhte Hebamme gewähren wollen.

Wir sind als Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen ganz bei den Hebammen und erwarten ein Umdenken in der Gesellschaft, die sich auch auf die zuständigen Gremien auswirkt!

U. W.-S.